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Donnerstag, den 24. Dezember 2009 um 14:22 Uhr

Der Administrator der Internetseiten des AK Bildungsstreik Köln wünscht allen Menschen schöne Weihnachtsfeiertage! Auch allen, die Weihnachten gar nicht feiern, wünsche ich schöne freie Tage! Erholt Euch gut, im neuen Jahr geht es mit Volldampf weiter zu einem besseren Bildungssystem, welches die Menschen und ihre persönliche Entfaltung im Sinne des Menschenrechts auf Bildung in den Mittelpunkt stellt!



Menschenrecht auf Bildung - Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stimmen ferner überein, dass die Bildung es jedermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss.

(2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts

a) der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muss;

b) die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens einschließlich des höheren Fach- und Berufsschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen;

c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss;

d) eine grundlegende Bildung für Personen, die eine Grundschule nicht besucht oder nicht beendet haben, so weit wie möglich zu fördern oder zu vertiefen ist;

e) die Entwicklung eines Schulsystems auf allen Stufen aktiv voranzutreiben, ein angemessenes Stipendiensystem einzurichten und die wirtschaftliche Lage der Lehrerschaft fortlaufend zu verbessern ist.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen, sowie die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.

(4) Keine Bestimmung dieses Artikels darf dahin ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigt, Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu leiten, sofern die in Absatz 1 niedergelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten Mindestnormen entspricht.

 

(In der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Pakt gesetzlich am 3. Januar 1976 in Kraft getreten, nachdem er Ende 1973 vorbehaltslos vom Bundestag ratifiziert wurde. Der Pakt ist somit auch Bundesgesetz.)

 

Kommentare  

 
#1 BS 2009-12-28 13:28
Frohe Weihnachten auch an alle Besetzer in Hörsaal XIII!!!!
In der TAZ ist auch ein Bericht über Berlin, die besetzen ebenfalls noch.
Ich wünsche Euch erholsame Tage und freue mich schon auf konstruktive Weiterarbeit in neuen Jahr!
 
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